Besteuerung · Wohnraum

6 % Mehrwertsteuer im Bau: Der wesentliche Leitfaden für Eigentümer und Investoren

21. Juli 2026 · Rafaella Galardo


Bau und Sanierung von Wohnraum in Portugal — der Satz von 6 % gilt für die Bauleistungen, nicht für den Kauf der Immobilie

Kaum eine Steuermaßnahme hat in den vergangenen Monaten für so viel Verwirrung gesorgt wie die sogenannte „Mehrwertsteuer von 6 % auf Wohnraum". Es kursieren Botschaften, wonach „der Hauskauf jetzt 6 % Mehrwertsteuer hat", „alle Bauarbeiten billiger geworden sind" oder „man einfach die Erstattung der Differenz beantragen kann". Die meisten dieser Behauptungen sind falsch oder unvollständig. Dieser Artikel erklärt auf einfache, aber präzise Weise, was tatsächlich beschlossen wurde, was bereits in Kraft ist und — ebenso wichtig — was weiterhin zum Normalsatz von 23 % besteuert wird.

Ist die Mehrwertsteuer von 6 % auf Wohnraum bereits in Kraft?

Direkte Antwort Ja — aber nur für Bauleistungen zur Errichtung und Sanierung von Wohnraum und unter bestimmten Bedingungen. Der ermäßigte Satz entfaltet seine Wirkung seit dem 1. Juli 2026. Es handelt sich nicht mehr um einen Vorschlag: Er ist geregelt und wird angewandt. Wichtig zu verstehen ist, dass es sich nicht um eine „Mehrwertsteuer von 6 % für den Hauskauf" handelt und dass sie nicht alle Bauarbeiten umfasst.

Während des Jahres 2025 und Anfang 2026 handelte es sich tatsächlich nur um eine Ankündigung und danach um eine Gesetzgebungsermächtigung. Diese Phase ist bereits vorüber. Heute gibt es beschlossene, im Diário da República (portugiesisches Amtsblatt) veröffentlichte Rechtsvorschriften, ergänzt durch operative Anweisungen der Autoridade Tributária (portugiesische Steuerbehörde). Deshalb hat sich die Antwort von „ist noch ein Vorschlag" zu „ist bereits in Kraft, mit genauen Regeln" gewandelt.

Was tatsächlich beschlossen wurde

Die Maßnahme stützt sich auf drei Dokumente, die man unterscheiden sollte:

  • Lei n.º 9-A/2026, de 6 de março — die Gesetzgebungsermächtigung, die die Regierung befähigt hat, den ermäßigten Satz zu schaffen. Für sich genommen senkte dieses Gesetz die Mehrwertsteuer noch nicht; es ebnete den Weg für das Gesetz, das dies bewirken würde.
  • Decreto-Lei n.º 97/2026, de 20 de maio — das Gesetz, das die Maßnahme konkretisiert, indem es die Bauleistungen für Wohnraum in die Liste der dem ermäßigten Satz unterliegenden Güter und Dienstleistungen aufnimmt und Voraussetzungen, Grenzen und Pflichten festlegt.
  • Ofício Circulado n.º 25116, de 23 de junho de 2026, der Autoridade Tributária — die praktischen Anweisungen für Rechnungsstellung und Berichtigungen, die den Wirkungsbeginn auf den 1. Juli 2026 festlegen.

Das heißt: Was bereits in Kraft ist, ist die Anwendung des Satzes von 6 % auf die begünstigten Bauleistungen seit dem 1. Juli 2026. Was von einem Verfahren abhängt, ist der Erstattungsmechanismus für diejenigen, die ihr eigenes Haus gebaut haben, sowie für Rechnungen, die in den ersten Monaten des Jahres 2026 ausgestellt wurden (siehe weiter unten). Hier gibt es keine „Auslegungen" zu erfinden: Die Regeln sind schriftlich festgelegt.

Für wen der Satz von 6 % gilt

Der ermäßigte Satz kommt unmittelbar demjenigen zugute, der die Bauleistung beauftragt — in der Regel der Bauträger, der Bauunternehmer oder der Eigentümer, der die Arbeiten ausführen lässt — und mittelbar demjenigen, der die fertige Immobilie kauft oder mietet, in dem Maße, in dem die Baukosten sinken. Konkret können begünstigt sein:

  • Bauträger und Bauunternehmen, die Wohnraum errichten oder sanieren, der zum Verkauf als eigengenutzter Hauptwohnsitz oder zur Wohnvermietung bestimmt ist, innerhalb der Preisgrenzen.
  • Investoren und Vermieter, die bauen oder sanieren, um Wohnraum auf den Mietmarkt zu bringen, unter Beachtung der Mietgrenzen und Fristen.
  • Private Eigentümer, die ihren Wohnraum über einen begünstigten Bauleistungsvertrag sanieren.
  • Selbstbauer — natürliche Personen, die ihr eigenes Haus außerhalb einer unternehmerischen Tätigkeit bauen — über einen besonderen Mechanismus zur Erstattung der Steuerdifferenz.

Ein wesentlicher Punkt: Ein förmlicher Bauleistungsvertrag ist stets erforderlich. Es genügt nicht, einen Kostenvoranschlag eines Bauunternehmers zu haben und ihn mündlich zu billigen.

Welche Immobilien und Bauarbeiten begünstigt sein können

Der Satz von 6 % gilt für Bauleistungen zur Errichtung und Sanierung von Immobilien, die zu Wohnzwecken bestimmt sind, wenn die städtebauliche Maßnahme zwischen dem 25. September 2025 und dem 31. Dezember 2029 in die Wege geleitet wird. Die Steuer muss zwischen dem 1. Januar 2026 und dem 31. Dezember 2032 fällig werden.

Grundsätzlich umfasst sind:

  • Errichtung von neuem Wohnraum, der für den eigengenutzten Hauptwohnsitz oder die Wohnvermietung bestimmt ist;
  • Sanierungsarbeiten an Immobilien für dieselben Zwecke;
  • Bewegliche Güter und Ausstattungen, die dauerhaft materiell mit der Immobilie verbunden sind und innerhalb der Bauleistung in Rechnung gestellt werden.

Wichtigste Voraussetzungen und Grenzen

Der ermäßigte Satz ist nicht automatisch: Er hängt von der Erfüllung mehrerer Voraussetzungen ab. Die wichtigsten sind:

  • Wertgrenze beim Verkauf: Der Preis der Immobilie darf 660 982 € nicht überschreiten (Wert entsprechend der Obergrenze der 2. IMT-Stufe für 2026).
  • Mietgrenze bei der Vermietung: Die monatliche Miete darf 2 300 € nicht übersteigen.
  • Ein förmlicher Bauleistungsvertrag ist unerlässlich.
  • Fristen: Beim Verkauf muss die Immobilie spätestens 24 Monate nach der Nutzungslizenz/-genehmigung übertragen werden; bei der Vermietung muss der erste Vertrag innerhalb von 24 Monaten nach der Nutzung beginnen, und die Immobilie muss in den ersten fünf Jahren mindestens 36 Monate (zusammenhängend oder nicht) vermietet bleiben.
  • Wohnzweck: Die Maßnahme muss dem eigengenutzten Hauptwohnsitz oder der Wohnvermietung dienen — nicht touristischen, gewerblichen oder spekulativen Anlagezwecken.
  • Selbstbau: Wer sein eigenes Haus baut, zahlt dem Bauunternehmer die Mehrwertsteuer zum Normalsatz und beantragt anschließend die Erstattung der Differenz bei der Autoridade Tributária, sofern die Immobilie 660 982 € nicht übersteigt, innerhalb von 6 Monaten nach der Nutzung zum eigengenutzten Hauptwohnsitz wird und dies mindestens 12 Monate bleibt. Der Antrag erfolgt elektronisch, innerhalb von 12 Monaten nach der Nutzung, und die Erstattung wird innerhalb von höchstens 150 Tagen ausgezahlt. Anträge für die ersten drei Quartale 2026 werden erst ab dem 1. Oktober 2026 angenommen.
Achtung auf Sanktionen Wird die erworbene Immobilie nicht innerhalb der vorgesehenen Fristen dem eigengenutzten Hauptwohnsitz gewidmet, kann eine Erhöhung der IMT um 10 Prozentpunkte zur Anwendung kommen, außer in Ausnahmefällen (zum Beispiel Änderungen des Haushalts). Der Steuervorteil setzt die tatsächliche Erfüllung der Bedingungen voraus.

Situationen, die nicht umfasst sind

Ebenso wichtig wie zu wissen, was begünstigt ist, ist zu wissen, was weiterhin bei 23 % bleibt. Nicht vom Satz von 6 % begünstigt sind:

  • Der Hauskauf selbst — die Übertragung der Immobilie erhält keine „Mehrwertsteuer von 6 %" (siehe folgender Abschnitt);
  • Immobilien mit einem Wert über den Grenzen (über 660 982 € Preis oder 2 300 € Miete);
  • Ferienvermietung (Alojamento Local) und andere touristische Zwecke;
  • Zweitwohnungen und Immobilien, die nicht dem eigengenutzten Hauptwohnsitz oder der Wohnvermietung innerhalb der Grenzen dienen;
  • Gewerbe-, Industrie- oder Dienstleistungsimmobilien;
  • Einzeln gekaufte Baumaterialien durch eine Privatperson (ohne Bauleistung);
  • Getrennt von der Bauleistung in Rechnung gestellte eigenständige Leistungen der Architektur, Ingenieurleistung und Bauüberwachung;
  • Pflegearbeiten an Grünflächen, Schwimmbädern und Sportplätzen.

6 % Mehrwertsteuer im Bau versus Hauskauf

Dies ist die größte Quelle von Missverständnissen, daher lohnt es sich, klar zu sein. In Portugal unterliegt der Kauf von Wohnraum in der Regel nicht der Mehrwertsteuer — er unterliegt der IMT und der Stempelsteuer. Wenn Sie ein Haus von einem Bauträger kaufen, zahlen Sie weder „23 % Mehrwertsteuer" noch fangen Sie an, „6 % Mehrwertsteuer" auf den Preis zu zahlen.

Was die Maßnahme bewirkt, ist die Senkung der Mehrwertsteuer von 23 % auf 6 %, die der Bauunternehmer für die Arbeiten dem Bauträger oder dem Bauherrn berechnet. Es handelt sich um eine Steuer auf die Bau- oder Sanierungsleistung, nicht auf die Kaufurkunde. Der Vorteil für den Käufer ist mittelbar: Wenn das Bauen weniger kostet, kann der Endpreis der Immobilie wettbewerbsfähiger sein — das hängt jedoch davon ab, ob der Bauträger die Ersparnis an den Preis weitergibt, wozu das Gesetz nicht verpflichtet.

Praktische Beispiele

Stellen wir uns eine Sanierungsbauleistung von 100 000 € vor (Wert der Arbeiten, ohne Steuer), an einer begünstigten Wohnung:

SzenarioWert der ArbeitenMwSt.Zu zahlender Gesamtbetrag
Normalsatz (23 %)100 000 €23 000 €123 000 €
Ermäßigter Satz (6 %)100 000 €6 000 €106 000 €
Mögliche Differenz17 000 €−17 000 €

Die mögliche Ersparnis beträgt 17 000 € (17 Prozentpunkte). Aber Achtung: Diese Ersparnis besteht nur, wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind — gültiger Bauleistungsvertrag, Immobilie innerhalb der Wertgrenzen, Wohnzweck und eingehaltene Fristen. Fällt irgendeine Bedingung weg, kommt der Satz von 23 % zur Anwendung, und es kann zudem zu Korrekturen und Sanktionen kommen.

Mythen und Wahrheiten

Falsch

„Der Hauskauf hat jetzt 6 % Mehrwertsteuer." Der Kauf von Wohnraum unterliegt keiner Mehrwertsteuer (er unterliegt der IMT und der Stempelsteuer). Der Satz von 6 % gilt für die Bauleistungen zur Errichtung und Sanierung, nicht für die Kaufurkunde.

Wahr

„Die Maßnahme ist bereits in Kraft." Ja. Sie entfaltet ihre Wirkung seit dem 1. Juli 2026, gemäß dem Decreto-Lei n.º 97/2026 und dem Ofício Circulado n.º 25116 der AT.

Kommt darauf an

„Jede Bauarbeit am Haus liegt bei 6 %." Kommt darauf an. Nur Bauleistungen zur Errichtung oder Sanierung von Wohnraum, mit förmlichem Vertrag, innerhalb der Wertgrenzen und mit dem Zweck des eigengenutzten Hauptwohnsitzes oder der Wohnvermietung. Laufende Instandhaltungsarbeiten, Luxus oberhalb der Grenzen oder touristische Zwecke bleiben bei 23 %.

Kommt darauf an

„Ich kann die Erstattung der Mehrwertsteuerdifferenz beantragen." Kommt darauf an. Es gibt eine Erstattung, aber vor allem für den Selbstbau des eigengenutzten Hauptwohnsitzes und für Rechnungen aus den ersten Monaten des Jahres 2026, die durch Vereinbarung zwischen Bauunternehmer und Kunde berichtigt werden können. Es handelt sich nicht um eine allgemeine Erstattung für jede Bauarbeit.

Falsch

„Sie gilt für Ferienvermietung und Ferienhäuser." Nein. Touristische Zwecke, Zweitwohnungen und Immobilien außerhalb der Wertgrenzen sind nicht vom ermäßigten Satz begünstigt.

Kommt darauf an

„Auf den Inseln ist es gleich, auch dort 6 %." Kommt darauf an. Der ermäßigte Satz auf dem Festland beträgt 6 %; in den Autonomen Regionen gelten die regionalen ermäßigten Sätze (5 % auf Madeira und 4 % auf den Azoren). Da die Gesetze die Inseln nicht ausdrücklich im Detail regeln, sollte die Einordnung bei der Autoridade Tributária bestätigt werden.

Was Käufer, Eigentümer und Bauträger vor dem Vorgehen tun sollten

  • Die Förderfähigkeit der Immobilie (Zweck, Wert, Fristen) bestätigen, bevor irgendetwas unterschrieben wird.
  • Stets einen Bauleistungsvertrag förmlich abschließen — es ist eine gesetzliche Bedingung, keine Formalität.
  • Eine korrekte Rechnungsstellung vom Bauunternehmer verlangen, mit Angabe der Einordnung und des angewandten Satzes.
  • Die gesamte Dokumentation aufbewahren (Lizenzen, Vertrag, Rechnungen), insbesondere beim Selbstbau, um den Erstattungsantrag zu belegen.
  • Fristen und Verbleibpflichten prüfen (24 Monate beim Verkauf, 36 Monate Vermietung, eigengenutzter Hauptwohnsitz), um den Vorteil nicht zu verlieren und keine IMT-Erhöhung auszulösen.
  • Einen zertifizierten Buchhalter, Rechtsanwalt oder Steuerberater konsultieren, bevor Sie entscheiden — jeder Fall hat seine Besonderheiten.

Fazit

Die Mehrwertsteuer von 6 % auf Wohnraum ist eine reale, beschlossene und seit dem 1. Juli 2026 in Kraft befindliche Maßnahme — aber begrenzter, als viele Botschaften nahelegen. Sie senkt die Steuer auf die Bauleistungen zur Errichtung und Sanierung von Wohnraum mit moderatem Wert, der dem eigengenutzten Hauptwohnsitz oder der Wohnvermietung dient, und setzt die Erfüllung genauer Voraussetzungen voraus. Es ist kein Rabatt beim Hauskauf, umfasst nicht alle Bauarbeiten und gilt nicht für touristische oder Luxuszwecke. Richtig genutzt, kann sie eine erhebliche Ersparnis bedeuten; falsch eingeordnet, kann sie Korrekturen und Sanktionen nach sich ziehen. Sich vor dem Vorgehen zu informieren ist der lohnendste Schritt.

Häufig gestellte Fragen

Ist die Mehrwertsteuer von 6 % auf Wohnraum bereits in Kraft?

Ja. Sie entfaltet ihre Wirkung seit dem 1. Juli 2026 für begünstigte Bauleistungen zur Errichtung und Sanierung von Wohnraum, gemäß dem Decreto-Lei n.º 97/2026.

Gilt der Satz von 6 % für den Hauskauf?

Nein. Der Kauf von Wohnraum unterliegt der IMT und der Stempelsteuer, nicht der Mehrwertsteuer. Der Satz von 6 % gilt für die Bauleistungen zur Errichtung und Sanierung.

Wie hoch ist die Wertgrenze, um begünstigt zu sein?

Der Verkaufspreis darf 660 982 € nicht überschreiten; bei der Wohnvermietung darf die monatliche Miete 2 300 € nicht übersteigen.

Kann derjenige, der sein eigenes Haus gebaut hat, Steuer zurückerhalten?

Ja, durch Erstattung: Er zahlt dem Bauunternehmer die Mehrwertsteuer zum Normalsatz und beantragt dann bei der Autoridade Tributária die Rückerstattung der Differenz, unter Erfüllung der Voraussetzungen des eigengenutzten Hauptwohnsitzes und der Fristen.

Beträgt der Satz auf den Inseln ebenfalls 6 %?

Auf dem Festland beträgt der ermäßigte Satz 6 %; auf Madeira 5 % und auf den Azoren 4 %. Es empfiehlt sich, die Einordnung bei der AT zu bestätigen, da die Gesetze die Autonomen Regionen nicht im Detail regeln.

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Siehe auch: Was der Hauskauf in Portugal 2026 wirklich kostet und Immobilienkredit in Portugal — Praktischer Leitfaden für Käufer.

Konsultierte Quellen

  • Diário da República — Decreto-Lei n.º 97/2026, de 20 de maio (Steuermaßnahmen für den Wohnraum; Mehrwertsteuersatz von 6 %). Abgerufen am 21.07.2026. diariodarepublica.pt
  • Diário da República — Lei n.º 9-A/2026, de 6 de março (Gesetzgebungsermächtigung). Abgerufen am 21.07.2026. diariodarepublica.pt
  • Autoridade Tributária e Aduaneira — Ofício Circulado n.º 25116, de 23 de junho de 2026 (Wirkungsbeginn zum 1.07.2026 und Berichtigungen). Abgerufen am 21.07.2026.
  • Ordem dos Arquitectos — „Decreto-Lei n.º 97/2026: Maßnahmen zur Förderung des Wohnraumangebots (MwSt., IRS, IMT)". Abgerufen am 21.07.2026. ordemdosarquitectos.org
  • idealista/news — „Steuerpaket für den Wohnraum veröffentlicht: 6 % Mehrwertsteuer startet im Juli". Abgerufen am 21.07.2026. idealista.pt
  • Doutor Finanças — „6 % Mehrwertsteuer im Bau: Die Steuerbehörde spricht. Und das zu Recht" (Umfang der Bauleistungen und Berichtigung). Abgerufen am 21.07.2026. doutorfinancas.pt

Dieser Artikel hat rein informativen Charakter und ersetzt keine individuelle steuerliche, rechtliche oder buchhalterische Beratung. Die Steuerregeln unterliegen Aktualisierungen und der Auslegung der Autoridade Tributária; bestätigen Sie vor jeder Entscheidung die für Ihren konkreten Fall geltende Einordnung mit einer qualifizierten Fachperson. Informationen geprüft und aktualisiert am 21. Juli 2026.